Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Verhältnisse zwischen den Eigentümern einer Wohnanlage untereinander. Miteigentümer sind sich nicht immer darüber einig, ob und wie beispielsweise eine neue Dämmung an der Hausfassade angebracht oder die Heizungsanlage erneuert werden soll. Auch entsprechen manche in Eigentümerversammlungen gefasste Beschlüsse nicht dem geltenden Recht und sind anfechtbar. Rechtsanwalt Langefeld berät Sie zu allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts kompetent und durchsetzungsstark.