Zwangsvollstreckungsrecht

Es kommt leider immer häufiger vor, dass Schuldner auch nach einer zivilrechtlichen Verurteilung die ausgeurteilten Beträge nicht freiwillig an Sie zahlen. In solchen Fällen sind Ihre Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Das Zwangsvollstreckungsrecht bietet Ihnen hier von der Pfändung beim Arbeitgeber des Schuldners bis zur Verhaftung des Schuldners zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verschiedene Möglichkeiten. Wir beraten Sie hierzu umfassend und kompetent.