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In Zeiten, in denen in Fußgängerzonen und Kaufhäusern Rechtsberatungen zum Minutentarif oder zu niedrigen Festpreisen angeboten werden, mag rasch der Eindruck entstehen, dass nunmehr auch Rechtsdienstleistungen dort zu Dumpingpreisen zu bekommen sind.

Sicherlich bekommen sie auch dort eine Leistung. Die Frage ist nur, ob diese Leistung auch ihr Geld wert ist.

Die meisten Rechtsangelegenheiten sind leider nicht einfach gelagert. In aller Regel müssen die näheren Umstände und Hintergründe erfragt, Urkunden eingesehen, Zeugen befragt oder der Tatort besichtigt werden, um eine für den jeweiligen Einzelfall passende Strategie entwickeln zu können. Und genau hier liegt das Problem. Die Strategie einer Rechtsverteidigung muss immer auf den konkreten Einzelfall angepasst sein. Auch wenn viele Fälle ähnlich gelagert sein mögen, kann doch ein einziges unterschiedliches Detail schon eine völlig andere Strategie erfordern.

In einem einfach gelagerten Standardfall ist eine Standardantwort sicherlich ihr Geld wert. In allen anderen Fällen ist sie es nicht. Wir bitten Sie, an dieser Stelle zu bedenken, dass es dem juristischen Laien fast immer unmöglich sein wird, selbst zu beurteilen, ob es sich gerade in seinem Fall um einen Standardfall handelt.

Eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit erfordert immer auch einen gewissen zeitlichen Einsatz. Wie viel Zeit ein Anwalt einer Rechtsangelegenheit widmen kann, hängt aber nicht zuletzt von seinem Honorar ab. Für 100 € wird sich kein Anwalt viele Stunden einem Sachverhalt widmen können.

Wir werden unser Honorar daher immer im Vorfeld mit Ihnen besprechen und ihnen eine für Ihren Fall passende Lösung anbieten. Unsere Honorarforderung kann sich daher nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten aber im Einzelfall auch darüber liegen. Beispielsweise im Strafrecht ist eine interessengerechte Verteidigung zu den gesetzlichen Gebühren oft nicht möglich, denn es ist keinem Mandanten geholfen, wenn er zwar von seinem Anwalt eine niedrige Rechnung erhält, er aber zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die möglicherweise zu verhindern gewesen wäre, wenn der Anwalt nur genügend Zeit gehabt hätte, den Tatort selbst in Augenschein zu nehmen oder weitere Zeugen zu befragen.

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