Unser Honorar
In Zeiten, in denen in Fußgängerzonen und Kaufhäusern
Rechtsberatungen zum Minutentarif oder zu niedrigen Festpreisen
angeboten werden, mag rasch der Eindruck entstehen, dass nunmehr
auch Rechtsdienstleistungen dort zu Dumpingpreisen zu bekommen
sind.
Sicherlich bekommen sie auch dort eine Leistung. Die Frage
ist nur, ob diese Leistung auch ihr Geld wert ist.
Die meisten Rechtsangelegenheiten sind leider nicht einfach
gelagert. In aller Regel müssen die näheren Umstände
und Hintergründe erfragt, Urkunden eingesehen, Zeugen befragt
oder der Tatort besichtigt werden, um eine für den jeweiligen
Einzelfall passende Strategie entwickeln zu können. Und
genau hier liegt das Problem. Die Strategie einer Rechtsverteidigung
muss immer auf den konkreten Einzelfall angepasst sein. Auch
wenn viele Fälle ähnlich gelagert sein mögen,
kann doch ein einziges unterschiedliches Detail schon eine völlig
andere Strategie erfordern.
In einem einfach gelagerten Standardfall ist eine Standardantwort
sicherlich ihr Geld wert. In allen anderen Fällen ist sie
es nicht. Wir bitten Sie, an dieser Stelle zu bedenken, dass
es dem juristischen Laien fast immer unmöglich sein wird,
selbst zu beurteilen, ob es sich gerade in seinem Fall um einen
Standardfall handelt.
Eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit erfordert immer
auch einen gewissen zeitlichen Einsatz. Wie viel Zeit ein Anwalt
einer Rechtsangelegenheit widmen kann, hängt aber nicht
zuletzt von seinem Honorar ab. Für 100 € wird sich
kein Anwalt viele Stunden einem Sachverhalt widmen können.
Wir werden unser Honorar daher immer im Vorfeld mit Ihnen besprechen
und ihnen eine für Ihren Fall passende Lösung anbieten.
Unsere Honorarforderung kann sich daher nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
richten aber im Einzelfall auch darüber liegen. Beispielsweise
im Strafrecht ist eine interessengerechte Verteidigung zu den
gesetzlichen Gebühren oft nicht möglich, denn es ist
keinem Mandanten geholfen, wenn er zwar von seinem Anwalt eine
niedrige Rechnung erhält, er aber zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt wurde, die möglicherweise zu verhindern gewesen
wäre, wenn der Anwalt nur genügend Zeit gehabt hätte,
den Tatort selbst in Augenschein zu nehmen oder weitere Zeugen
zu befragen.